Beschreibung:
Informationen rund um den EnEV Energieausweis / Energiepass und die Energieberatung.
Details:
Seit 01.07.2008 wird der Energieausweis - Energiepass nun schrittweise auch für alle bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäude verpflichtend. Bei Neubauten wird der Energieausweis bereits seit 2002 ausgestellt.
Jeder der in Zukunft ein Gebäude Vermieten, Verpachten, Verkaufen oder energetisch Modernisieren möchte, braucht den Energieausweis. Verständlicherweise wird der Energieausweis hier eine sehr wichtige Rolle spielen.
Nicht alle Bestandsbauten benötigen zwingend den bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis). Je nach Baujahr und Gebäudegröße reicht in bestimmten Fällen auch der verbrauchsorientierte Energieausweis (Verbrauchsausweis. Von der dena (Deutsch-Energie-Agentur) wir der Bedarfsausweis empfohlen. Im Bedarfsausweis wir die gesamte Gebäudehülle und Anlagentechnik berücksichtigt. Dadurch sind sehr genaue Kennziffern gewährleistet. Der Verbrauchsausweis wird lediglich auf Grundlage der Verbrauchsdaten (3 Jahre) berechnet. Das Ergebnis ist sehr stark von den Bewohnern abhängig. |