Die Invaliditätsleistung wird im Rahmen der Unfallversicherung gewährt. Sie kommt dann zur Auszahlung, wenn der Versicherte als Unfallfolge dauerhaft beeinträchtigt ist.
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Mit einer Unfallversicherung schützt sich der Versicherungsnehmer gegen böse Folgen eines Unfalles im privaten Bereich oder aber auch in Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit. Kommt es nach einem versicherten Unfall zu dauerhaften Beeinträchtigungen, so wird die vertraglich vereinbarte Invaliditätsleistung fällig. Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach dem Ausmaß der Einschränkung. Solche Zahlungen sind für die Existenz der Versicherungsnehmer wichtig und sollten deshalb von einem Fachanwalt geprüft werden.